Mutterschaftsurlaub – Was ist zu beachten?

Mutterschaftsurlaub - Was ist zu beachten?

Wenn Sie ein Kind erwarten, ist einiges zu bedenken. Nicht nur, dass sich Ihr Leben komplett ändert und Sie zukünftig einen anderen Rhythmus haben werden, auch die formellen Angelegenheiten müssen geregelt werden. So stellt sich die Frage, welcher Elternteil die Elternzeit bzw. den Mutterschaftsurlaub übernimmt. Grundsätzlich kann der Mutterschaftsurlaub von beiden in Anspruch genommen werden, gegebenenfalls kann er auch geteilt werden.

Grundsätzliches über Elternzeit

Es ist immer noch so, dass mehr Mütter als Väter Elternzeit in Anspruch nehmen. Oftmals hat das nur einen Grund: Die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen sind noch immer zu groß. Würde der Mann die Elternzeit in Anspruch nehmen, bedeutet das nicht selten einen großen finanziellen Verlust. Das gezahlte Elterngeld gleicht den Verlust nicht aus. Elterngeld wird für die Dauer von 12 bzw. 14 Monaten gezahlt
Die Elternzeit bzw. der Mutterschaftsurlaub beginnt mit dem Tag der Geburt des Kindes und dauert bis zu drei Jahren. Diese drei Jahre können nun von einem Elternteil alleine oder geteilt in Anspruch genommen werden oder aber auch zusammen, wenn Ihre finanziellen Verhältnisse dies zulassen. Die Elternzeit ist unabhängig von den Mutterschutzfristen, die jeder Mutter nach der Geburt für einen Zeitraum von acht bzw. zwölf Wochen zustehen.

Arbeiten während der Elternzeit

Während des Mutterschaftsurlaubes ist es grundsätzlich erlaubt, eine Beschäftigung mit bis zu 30 Wochenstunden auszuüben. Zudem besteht während dieser Zeit und bereits acht Wochen vor Beginn des Mutterschaftsurlaubes ein Kündigungsschutz. Wenn Sie nun den Mutterschaftsurlaub beantragen wollen, muss das sieben Wochen vor Beginn gemacht werden. Für Mütter ist der Tag des Endes der Mutterschutzfrist ausschlaggebend. Wird diese Frist versäumt, verschiebt sich der Mutterschaftsurlaub entsprechend. Übrigens müssen Sie den Mutterschaftsurlaub von drei Jahren nicht in einem nehmen. Sie können sich beispielsweise einen Zeitraum von zwölf Monaten übertragen lassen und den Mutterschaftsurlaub zwischen dem 3. Und 8. Lebensjahr des Kindes nehmen. Bei der schriftlichen Beantragung muss ebenfalls dargelegt werden, für welchen Zeitraum Sie innerhalb von zwei Jahren Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen wollen. Falls Sie zunächst nur ein Jahr beantragen möchten, verzichten Sie automatisch auf das zweite Jahr bzw. sind abhängig von der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Deshalb ist unbedingt zu empfehlen, diesen Zeitraum gleich festzulegen. Bedenken Sie auch, dass nach Ende des Mutterschaftsurlaubes die vorherige Arbeitszeit wieder eintritt. Wenn Sie eine Änderung wünschen, ist dies ebenfalls nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Bild: panthermedia.net sborisov