Haftung bei Schönheitsoperation: Die Fakten

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Das Risiko von Schönheits-OPs wurde lange unterschätzt. Nach konventioneller Auffassung dienen Schönheits-OPs der Steigerung der Attraktivität. Entsprechend hoch sind die Erwartungen. Leider lassen sich diese Erwartungen nicht immer erfüllen. Auch dann nicht, wenn eine OP fachgerecht durchgeführt wurde. Schwerer wiegen aber OPs, die den Körper der Patienten verschlimmbessern oder gar zu Schäden und unangenehmen Nachwirkungen führen. Denn leider tummeln sich auf diesem Gebiet allerlei Ärzte, die zwar entsprechende Leistungen preiswert anbieten, aber nicht immer zum Vorteil der Kunden.

Dienstvertrag als Rechtsgrundlage

Dennoch macht es die Rechtslage den Kunden von Schönheitskliniken nicht einfach. Denn im juristischen Sinne gelten auch bei Schönheits-OPs die gleichen Voraussetzungen, wie bei einem medizinischen Eingriff, der die Gesundheit des Patienten sicherstellen soll. Rechtlich gesehen gehen Arzt und Kunde einen Dienstvertrag ein. Das heißt, der Arzt schuldet dem Patienten nicht die Herstellung eines bestimmten Erfolgs, wie das Erreichen eines Schönheitsideals, sondern lediglich die fachgerechte Durchführung der OP. Bleibt der Erfolg aus, kann der Kunde nicht automatisch auf einen Behandlungsfehler schließen.

Schönheits-OPs werden gemäß einem medizinischen Facharztstandard durchgeführt. Jede nachweisbare negative Abweichung von diesem Standard stellt eine objektive Pflichtwidrigkeit dar. Dies wird bei Rechtsstreitigkeiten oft zur Kernfrage eines Verfahrens. Allerdings kann das in einigen Fällen auch dazu führen, dass unterschiedliche Gutachter bestellt werden und diese nicht immer der gleichen Meinung sind.

Aufwendige Verfahren

Denn es genügt in den meisten Fällen nicht, auf ein allgemeines Sich-nicht-Wohlfühlen zu berufen oder andere subjektive Gründe für eine Klage anzuführen. Ein Gutachter muss bei seiner Bewertung auch immer berücksichtigen, in welchem Zustand der Kunde vor der OP war. Allein das deutet bereits auf eine aufwendige Verfahrensführung hin und kann dazu führen, dass eine Klage keinen Erfolg hat. Gerade bei Schönheits-OPs hängt aber sehr viel vom subjektiven Empfinden des Kunden ab.

Bild: panthermedia.net Lisa Vanovitch